AGB

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Leistungsgegenstand

Das Leistungsspektrum von SYDFIT Rachel Dodoo-Mehl (nachfolgend “SYDFIT”) umfasst Fitnesstraining (sowohl individuell als Personal Training als auch Gruppentraining), Ernährungsberatung sowie Verleih und Verkauf von Fitnesszubehör. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Bei der vertraglich vereinbarten Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung; ein Erfolg wird nicht geschuldet.

 

§ 2 Training

Art, Umfang und Ort von Fitnesstraining sind abhängig von Jahreszeit, Witterungsbedingungen und am Training teilnehmenden Klienten und können jederzeit von SYDFIT geändert oder variiert werden. Outdoor-Training wird grundsätzlich nur zwischen April – November eines Jahres angeboten. Es besteht kein Anspruch darauf, innerhalb von Gebäuden oder bestimmten Flächen zu trainieren. Insbesondere ist klargestellt, dass Einheiten in öffentlich zugänglichen Gebieten (z.B. Parks) abgehalten werden sollen. Der Klient hat sich in diesen Gebieten, insbesondere in Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main, so zu verhalten, dass diese Gebiete nicht in ihren Funktionen nach § 1 Abs. 3 und 4 der Grünflächenordnung der Stadt Frankfurt am Main beeinträchtigt werden.

Sollte die Ausführung von Einheiten durch andere Nutzer der öffentlich zugänglichen Gebiete oder durch regulatorische Instanzen eingeschränkt oder verhindert werden, wird sich SYDFIT um alternative Orte zur Ausführung von Einheiten bemühen, ist aber nicht für etwaige Leistungseinbußen verantwortlich. Einheiten, welche aus solchen Gründen nicht vollständig durchgeführt werden können oder in anderen Örtlichkeiten durchgeführt werden müssen, gelten in diesen Fällen dennoch als abgehalten.

 

Eine Einheit dauert grundsätzlich zwischen 30-60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Anfangstraining („Introduction“) durch SYDFIT möglich.

 

Zur Teilnahme an einer Einheit an individuellem Training, Gruppentraining, Fitnesszubehörverleih oder Ernährungsberatung registriert sich der Klient über ein Internet-basiertes System. Ein weiterer Nachweis über die Teilnahme des Klienten an der Einheit ist nicht notwendig.

 

§ 3 Verleih von Fitnesszubehör

Sollte die Ausführung von Einheiten durch andere Nutzer der öffentlich zugänglichen Gebieten oder durch regulatorische Instanzen eingeschränkt oder verhindert werden, erlischt das Recht des Klienten auf Inanspruchnahme von Trainingsleistungen. Stattdessen erhält der Klient das Recht, in den ursprünglich als Zeiten für Training das Fitnesszubehör, das von SYDFIT bereitgestellt wird, für 30-60 Minuten zu entleihen und zu nutzen. Es besteht kein Leistungsanspruch auf Nutzung von Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art in Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main.

 

§ 4 Sonstige Leistungen

Neben Fitnessberatung im Rahmen von terminierten Einheiten und Verleih bzw. Verkauf von Fitnesszubehör ist SYDFIT nicht zum Angebot sonstiger Leistungen verpflichtet. Insbesondere ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von SYDFIT oder dem Angebot von Einheiten zu bestimmten Zeitpunkten.

 

§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für Training und Verleih von Fitnesszubehör ist der jeweils aktuellen Preisliste von SYDFIT auf der Website von SYDFIT zu entnehmen, auf deren Grundlage das Honorar für das Training bei Abschluss des Trainingsvertrages mit dem Klienten vereinbart wird. Der Klient ist verpflichtet, fällige Zahlungen jeweils vor Nutzung der gebuchten Einheiten zu bezahlen. Trainings- und Nutzungspakete, die bis zu 10 Einheiten (einschließlich) enthalten, verfallen bei ganzheitlicher oder teilweiser Nichteinlösung automatisch 2 Monate nach Erwerb. Trainings- und Nutzungspakete, die mehr als 10 Einheiten enthalten, verfallen bei ganzheitlicher oder teilweiser Nichteinlösung automatisch 3 Monate nach Erwerb.  Nachdem alle Einheiten des gebuchten Trainingspakets genutzt worden sind (oder aufgrund der oben genannten Nichtnutzung verfallen sind), wird im Rahmen eines Abonnements automatisch ein weiteres Trainingspaket zu den in der auf der SYDFIT Website angegebenen Konditionen zu dem Zeitpunkt gebucht, falls der Klient Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode gewählt hat. Falls der Klient die automatische Verlängerung seines Abonnements nicht wünscht, so muss er zur Kündigung SYDFIT schriftlich oder via E-Mail an kuendigung@sydfit.de mindestens 3 Tage vor Nutzung der letzten Einheit oder vor dem letzten Tag im 3-Monatszeitraum des bestehenden Pakets darauf hinweisen, dass keine weiteren Pakete in Anspruch genommen werden sollen.

 

§ 6 Sonstige Kosten

Alle weiteren dem Klienten und SYDFIT durch das Training entstehenden Kosten, wie zum Beispiel solche für die Benutzung von Sportstätten (Schwimmbäder, Fitnessstudios, Sportplätze etc.), Sportgeräten (z.B. Tennisschläger, Squashschläger, Schlittschuhe etc.), Fahrt- und Reisekosten usw. sind im Honorar nicht enthalten, sondern zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar vom Klienten zu tragen. Die schriftliche Abrechnung des Honorars für die in einem Monat durchgeführten Trainingseinheiten erfolgt gegenüber dem Klienten jeweils am Ende des Monats. Derartige Mehrkosten sind vom Klienten binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zu überweisen.

 

§ 7 Absage von Trainingseinheiten/Verhinderung

Ist der Klient an der Teilnahme einer Trainingseinheit gehindert, hat er dies SYDFIT über die präferierte Internetapplikation unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Absage nicht spätestens 2 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit im Fall von Gruppentraining und 24 Stunden im Fall von Personal Training, ist der Klient unabhängig von dem Grund seiner Verhinderung zur Zahlung des vereinbarten Honorars für die betreffende Trainingseinheit ebenso wie zur Zahlung der durch die ausfallende Trainingseinheit entstandenen Kosten verpflichtet. Sollte der Klient ein Trainingspaket gebucht haben, wird auch bei Nichterscheinen zu einer Einheit, für die sich der Klient registriert hat, die Nutzung einer Einheit berechnet.

Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, entfällt die Einheit. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich über die Website von SYDFIT mitgeteilt. Ansprüche auf Ersatz etwaiger dem Klienten durch eine Absage von SYDFIT entstehenden Kosten sind unabhängig von dem Grund der Verhinderung ausgeschlossen.

 

§ 8 Sporttauglichkeit/Haftung

Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er verpflichtet sich, SYDFIT bei Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung über etwaige Krankheiten oder körperliche Beeinträchtigungen, die Einfluss auf das zu vereinbarende Training haben könnten, zu informieren. Der Klient verpflichtet sich ferner SYDFIT während des Trainings auftretende gesundheitliche Beschwerden, gleich welcher Art, unverzüglich mitzuteilen. Die Teilnahme des Klienten am Training erfolgt auf dessen eigenes Risiko. SYDFIT weist explizit darauf hin, dass Fitnesstraining und Nutzung von Fitnesszubehör zu gesundheitlichen Problemen und Tod führen kann. SYDFIT haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch SYDFIT, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

SYDFIT haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von SYDFIT vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. SYDFIT übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

Es besteht eine begrenzte Berufshaftpflichtversicherung von SYDFIT um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen von individuellem Training, Gruppentraining oder während der Nutzung von geliehenem oder gekauftem Fitnesszubehör auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

§ 9 Datenschutz

Die im Rahmen des Trainingsvertrages aufgenommenen personenbezogenen Daten des Klienten werden von SYDFIT gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des bestehenden Vertragsverhältnisses verwendet. Auf Wunsch des Klienten werden diese Daten mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, andernfalls spätestens nach Ablauf von 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von SYDFIT gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

 

§ 10 Verschwiegenheitspflicht

SYDFIT verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Informationen des Klienten, auch über die Beendigung des Trainingsvertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäftsgeheimnisse von SYDFIT, auch über die Beendigung des Trainingsvertrages hinaus, Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 11 Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen des Trainingsvertrages und Nebenabreden zu diesem bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis betreffende Vereinbarung. Sollte eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung getroffen. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Klienten und SYDFIT gilt deutsches Recht.